Die Überbrüfung der Berechtigung zum öffnen einer Tür erfolgt z.B. durch:
Kann eine fremde Person seine Berechtigung zur Türöffnung nicht nachweisen, sollte die Tür nur im Beisein der Polizei geöffnet werden.
Eine Ausnahme ist die Abwehr von Gefahren.
Die zuständige Stelle ist unverzüglich zu unterrichten.
Wenn durch Schlüsseldienste grob fahrlässig Türen geöffnet werden und der Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen wird können sich sowohl zivilrechtliche Schadenersatzansprüche, wie auch strafrechtliche Folgen ergeben.
Sollten Sie weitere Informationen wünschen, noch offene Fragen zum Thema Legitimation bei Türöffnungen haben können Sie sich jederzeit gerne an uns wenden.